LMU-München (Bild mit Link)Department Psychologie (Bild mit Link)
Aktuelle Informationen für behinderte und chronisch kranke Studierende über das Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität 

finden Sie direkt auf unserer Webseite oder über die Startseite der LMU (Stichwort "Studium" und dann unter "Beliebte Links": Barrierefrei studieren)!



Bild der Fakutät 11 mit Link

Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten

Ich bin schwerbehindert bzw. chronisch krank und möchte an der LMU München studieren. Wo, wann und wie bewerbe ich mich? Für Fragen einer allgemeinen Studienberatung oder zur Bewerbung bzw. Zulassung (z.B. Härtefallantrag) wenden Sie sich bitte an die Beraterin für behinderte/chronisch kranke Studierende der Zentralen Studienberatung, Irene Mosel (irene.mosel@lmu.de, T. 2180-1367, Sprechzeiten Di, Mi, Do, bitte Terminvereinbarung), sie ist auch für behinderte oder chronisch kranke Studienbewerber(innen) und Abiturient(inn)en zuständig. Internetportal und Newsletter unter www.lmu.de/barrierefrei


Ich studiere an der LMU und bin schwerbehindert bzw. chronisch krank. An wen kann ich mich mit meinen Problemen wenden?
Kommen Sie am besten bei mir vorbei, meine Sprechstunde ist Mi 14:30 - 16:00 (Dr. Christoph Piesbergen, Leopoldstr. 13, Zi. 3308, ohne Voranmeldung). Wenn Sie zu dieser Zeit nicht kommen können, dann vereinbaren wir einen anderen Termin. Telefonisch erreichen Sie mich am besten Di - Do spätnachmittags oder zu meiner Sprechzeit im Büro (T. 089-2180-5177). Sollten Sie mich nicht erreichen, können Sie sich auch an meine Stellvertreterin, Dr. Gabriele Wimböck (Sprechzeit Di 14 - 15, T. 089-2180-6306) wenden. 
Bei allen Angelegenheiten rund ums Studium mit Handicap (Hilfe im universitären Alltag, Nachteilsausgleich, Fachwechsel, Studien- und Prüfungsprobleme, Studienorganisation, Beratung zu Studienbeiträgen, Zugang zum Ruhe- und Serviceraum A 028  o.ä.) unterstützt Sie die Beraterin für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Zentralen Studienberatung Irene Mosel (irene.mosel@lmu.de, T. 2180-1367, Di, Mi, Do, bitte Terminvereinbarung).
Bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen (z.B. Studienfinanzierung, Darlehen, Wohnen o.ä.) wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk München.
Ich bin an der LMU angestellt und schwerbehindert bzw. chronisch krank. Wohin kann ich mich mit meinen Problemen wenden?
Für Bedienstete der LMU ist die Behindertenbeauftragte Frau Eva Krijger (T. 2180-3231) zuständig.
Ich muss mich aus gesundheitlichen Gründen für ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Wohin kann ich mich wenden? Für Fachwechsel, Befreiungsanträge von Studienbeiträgen, Rückmeldung und Beurlaubung vom Studium ist die Studentenkanzlei zuständig: Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer 137/1 bis 2 /EG, Tel.: (089)-2180-9000 (Studieninformationszentrum SIS, Mo - Do 9-12 und 13-16 Uhr, Fr. 9-12 Uhr). Öffnungszeiten der Kanzlei: Mo, Di, Mi, Fr 8:30 - 12 (Wartemarkenausgabe bis 11:30), Do 13:30 - 15:30 (Wartemarkenausgabe bis 15:00), Schwerbehinderte haben Vorrang. Die Urlaubssemester werden übrigens nicht auf die Studiendauer angerechnet, allerdings dürfen Sie während dieser Zeit auch keine Prüfungen oder prüfungswerte Leistungen ablegen.
Ich bin schwerbehindert bzw. chronisch krank und habe eine Klausur bzw. Prüfung endgültig nicht bestanden. Kann man das auch nachträglich wieder rückgängig machen?

Nein, leider nicht. Auch wenn Sie schwerbehindert oder chronisch krank sind gilt: einen Antrag auf Nachteilsausgleich müssen Sie immer vor der Prüfung oder Klausur gestellt haben. Diesen Antrag sollten Sie am besten gleich zu Beginn des Studiums stellen. Die Formulare hierzu erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung für Behinderte und chronisch Kranke (Termine unter www.lmu.de/barrierefrei) und bei den Behindertenbeauftragten direkt.


Was für Arten von Nachteilsausgleich gibt es und wie bekomme ich den?

In der Regel erhalten Sie auf Antrag 25% Zeitzugabe auf zeitabhängige Studien- und Prüfungsleistungen oder prüfungswerte Leistungen. Da dies aber nicht bei allen Behinderungsarten die optimale Lösung ist, können Sie auch (zusätzlich) einen individuellen Nachteilsausgleich beantragen (z.B. Umwandlung von schriftlicher auf mündliche Prüfung oder umgekehrt, Nutzung von Schreibhilfen, etc). Nach Genehmigung durch das Prüfungsamt oder die Studiendekane erhalten Sie ein Schreiben, das Sie dem jeweiligen Dozenten rechtzeitig vor der Prüfung zeigen sollen. Dieses Schreiben berechtigt Sie zur Inanspruchnahme des jeweiligen Nachteilsausgleichs und enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen oder weitere persönliche Angaben mehr.

Kann ich von den Studiengebühren befreit werden? Ja, entweder mit Schwerbehindertenausweis (ab 50% GdB) und auch bei Behinderung/chronischer Erkrankung ohne Schwerbehindertenausweis (dann mit fachärztlichem Gutachten und Stellungnahme des Studiendekans) werden Sie auf Antrag von den Studienbeiträgen befreit. Das Verfahren, Antragsformular, Antragsadressat und Ansprechpartner finden Sie unter: www.lmu.de/studienbeitraege
Kann ich länger studieren, wenn ich schwerbehindert oder chronisch krank bin? Ja, bei absehbarer Überschreitung der Höchststudiendauer sollten Sie sich mit dem zuständigen Prüfungsamt oder Studiendekan in Verbindung setzen. In der Regel werden Studienzeitverlängerungen gewährt, aber nicht präventiv oder "auf Vorrat", d.h. Sie bekommen im Semester der vorgesehenen Höchststudiendauer jeweils ein Semester mehr genehmigt, im nächsten ev. wieder eines, usw.
Kriege ich auch länger Bafög, wenn ich schwerbehindert oder chronisch krank bin?
Ja, in der Regel ist auf Antrag in diesem Fall eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich. Für Bafög und einige andere finanzielle Förderungsmöglichkeiten ist das Studentenwerk München zuständig.
Ich muss in meinem Studiengang auch ein Außenpraktikum machen. Gibt es da spezielle Förderprogramme und Erleichterungen für mich? Ja, seit 2006 bietet das Europäische Parlament ein spezielles Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen. Die bezahlten Praktika dauern fünf Monate. Sie stehen sowohl Absolventen und Absolventinnen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikation unterhalb des Hochschulniveaus liegt. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular.
Übrigens können Sie im Rahmen des Nachteilausgleichs auch eine Verkürzung der Praktikumszeit beantragen.
Gibt es (im Internet) einen Plan für barrierefreie Zugangsmöglichkeiten der Hörsäle an der LMU?
Ja, in einem fortlaufenden Verfahren werden derzeit neue webbasierte Gebäudeübersichten mit der Kennzeichnung der Barrierefreiheit erstellt, siehe: Gebäudeübersichten der LMU. Bis zur Fertigstellung weiterer neuer webbasierter Gebäudeübersichten finden Sie die bisherigen Hinweise noch in schriftlicher Form im Dokument "Barrierefrei durch die Universität München".
Wie bekomme ich eine behindertengerechte bzw. barrierefreie Wohnung?
Das Studentenwerk München verfügt über eine Anzahl behindertengerecht ausgestatteter Wohnheimplätze. Hierfür können Sie sich (auch schon vor Studienbeginn) bewerben und auch für reguläre Zimmer in Wohnheimen des Studentenwerks einen Härtefallantrag stellen.
 





Bericht der Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende an der LMU für 2011

 

Dr. C. Piesbergen (Behindertenbeauftragter), Dr. C. Winkler (Stellvertreter bis 9/11), Dr. G. Wimböck (Stellvertreterin ab 10/11),
I. Mosel (Behindertenberaterin der ZSB)

 

Aufstellung der Aktivitäten

 

1. Einführungsveranstaltungen für behinderte und chronisch kranke Studierende zum SS 2011 und WS 2011/12
Am 4. Mai hielten die Behindertenbeauftragten von 12:00-14:00 im Ruhe- und Ser­viceraum A 028 des Universitätshauptgebäudes ei­ne Einführungsveranstaltung für behinderte Studienanfänger(innen) ab, um diesen bereits vor Beginn der Vorlesungs­zeit wichtige Hinweise zu geben. Am 13. Oktober fand diese Einführungsveranstaltung auf Grund der hohen Anfängerzahlen im Hörsaal E 006 von 11-13 Uhr statt, der HS war mit über 35 Personen voll besetzt. Themen waren u.a.:
- Ansprechpartner für Studierende mit Handicap an der LMU und im Studentenwerk
- Einrichtungen für Studierende mit Handicap je nach Behinderungsarten (z.B. Ram­pen und Treppenlifte für Mobilitätsbehinderte /Stereo-Infrarothöranlagen für Hör­­be­hinderte /Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplätze für Sehbehinderte /Ruheraum für chronisch Erkrankte)
- Formen des Nachteilsausgleiches im Studium mit Behinderung und chronischer Er­kran­kung
- Anträge auf Befreiung von den Studienbeiträgen
- Unterstützungsleistungen durch die Studienassistent(inn)en der Behindertenberatung (z.B. zeitweilige Vorlesungsbegleitung, Mitschrift bei Lehrveranstaltungen, die Be­glei­­tung zu Verwaltungsinstanzen und Bibliotheken, die behinderungsgerechte Aufbe­rei­tung von Lehr­­materialien z.B. für Blinde, Prüfungsaufsicht und Bereitstellung eines sepa­ra­ten Prü­fungsraums)
- ausleihbare Hilfsmittel des Hilfsmittelpools der Behindertenberatung
- behinderungsbedingte Sonderregelungen in der Verwaltung (z.B. Beurlaubung) oder bei Bibliotheken (z.B. verlängerte Ausleihfristen)
- Beratungsangebote und regelmäßige Semestergruppentreffen.
Die gut besuchten Veranstaltungen dauerten bis ca. 16:00 und die Teilnehmer wurden er­­­­muntert, den Kontakt mit uns aufrecht zu halten und auch Kontakte mit anderen be­hin­derten Studierenden zu knüpfen.
 
2. Pflege und Unterhalt der Internetseite "Barrierefrei studieren" an der LMU
Ab Juli 1998 wurde im Zuge der verstärkten Außendarstellung der LMU durch das In­ternet damit begonnen, sämtliche relevanten Informationen für die behinderten Stu­die­ren­­den zusammenzufassen und als HTML-Datei in das WorldWideWeb einzu­spei­sen. Mittlerweile ist auch die Maßgabe der Barrierefreiheit bei unseren Webseiten in vollem Umfang realisiert, da das bestehende Internetportal „Barrierefrei Studieren“ in den ab Mitte des Jahres 2006 vollkommen neuen und barrierefreien Internetauftritt der LMU übertragen wurde. Mit dieser Plattform wurde für behinderte und chronisch kran­ke Studierende eine zentrale Informationsmöglichkeit geschaffen. Informations­mate­r­i­al sowie Lagepläne mit Übersichten über die Aufzüge und Gebäude können he­runter ge­­la­den werden. Durch einen Newsletter mit über 150 Teilneh­mer(inne)n wer­den In­te­res­sierte über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert.
 
3. Tag der offenen Tür der LMU
Am 19. Februar 2011, dem 12. großen Tag der offenen Tür an der LMU, der u.a. spe­zi­ell auf die Belange von Abiturienten ausgerichtet ist, beteiligten sich die Beauf­tragten der behinderten Studierenden mit Informationen am Stand der Zentralen Stu­dien­beratung (ZSB) im Lichthof des Hauptgebäudes. Der Stand erhielt regen Zuspruch und neben vielen Beratungsgesprächen konnte auch die Informations-CD der Bera­tungs­stelle, die besonders sehbehinderten und blinden Studierenden als barrierefreies Infor­mationsmedium dienen soll, vorgestellt und verteilt werden.
 
4. Änderung der BA/MA-Musterprüfungsordnungen
Sorgen bereiten den Behindertenbeauftragten die Wahrung der Chancengleichheit be­hin­derter und chronisch kranker Studierender im Hinblick auf Umstrukturierungen im Hochschulbereich (z.B. die Gleichstellung von Behinderten bei neu eingeführten Studiengängen, die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen). Aus diesen Grün­den griffen die Behindertenbeauftragten aktiv in die Ausgestaltung der BA/MA-Musterprüfungsordnungen ein, soweit es den Paragraphen zum Nachteilsausgleich für behinderte Studierende betraf.
Weiterhin steht die Einbringung des Nachteilsausgleichs in der Mustersatzung der Eignungsfeststellungsverfahren (EfV) an, die bisher keine Paragraphen zum Nachteils­ausgleich enthält, die Anpassung des Antrags auf Nachteilsausgleich an die veränder­ten Studien- und Prüfungsordnungen bei BA/MA-Studiengängen und die weitere Um­­setzung der Empfehlungen der HRK „Eine Hochschule für alle“.
 
5. Verwendung von Studienbeitragsmitteln
Wie bereits im vergangenen Studienjahr wurden die von der Studienbeitrags­kom­mis­si­on genehmigten Studienbeitragsmittel nur im Hinblick auf die Verbesserung der Stu­dien­be­ding­ungen behinderter und chronisch kranker Studierender je nach Bedarfs­mel­dung und konkreten Erfordernissen vergeben.
 
6. Abschaffung des Zivildiensts und der Zivildienststelle für die Betreuung behin­der­ter und chronisch kranker Studierender
Durch die Abschaffung des Zivildiensts entstand eine empfindliche Lücke in der Be­treu­ung behinderter und chronisch kranker Studierender im universitären Alltag. Diese konnte nur durch den Einsatz studentischer Hilfskräfte geschlossen werden.
 
7. Öffentlichkeitsarbeit
a) Teilnahme an einer Konferenz am 7.6.2011 im Wissen­schafts­ministerium zur Um­setz­ung des Beschlusses des Bay­erischen Land­­tags vom 14.12.2010 zum Konzept der in­­klusiven Hochschule. U.a. diskutiert wurden:
- Finanzierung der Beratungsstellen in den Hochschulen und Universitäten
- die Notwendigkeit der Förderung von Teilzeitstudiengängen auch für behinderte Stu­dierende
- Zulassungserleichterungen für behinderte Bewerber(inn)en zu konsekutiven Master­stu­dien­gängen
- Forderung nach mehr Kompetenzen und Mittel für die Behindertenbeauftragten
- Finanzierungsmängel bei der Studienassistenz nach dem Wegfall des Zivildiensts
- Hinweis auf die Beratungsstelle „Barrierefreies Bauen“
 
b) Teilnahme an einer Besprechung am 3.8.2011 im Sozialministerium zur Umsetzung der HRK-Empfehlung und Umsetzung der Empfehlung der Infor­ma­tions- und Bera­tungs­­stel­le Studium und Behinderung des Deutschen Studenten­werks und Vorbereitung eines Forderungskatalogs. Weiterhin diskutiert wurden:
- Die Tagesordnung für das Treffen der bayerischen Behindertenbeauftragten in Würz­burg am 13.10.2011
- die Notwendigkeit der Etablierung und Stärkung einer behindertenbezogenen Lehrer­bil­dung
- der Wunsch nach mehr Studienstandorten für sonderpädagogische Fächer.
 
c) Teilnahme an der Vertreterversammlung des Studentenwerks München am 20. Ok­to­ber 2011 mit Beteiligung und Aufstellung für die Wahl des Verwaltungsrats des Stu­den­ten­­werks.
 
d) Teilnahme an der Tagung „Sichtbare und nicht-sichtbare Behinderungen“ am 9. und 10. November 2011 in der Beratungsstelle Studium und Behinderung des DWS, Berlin.
 
8. Ruhe- und Serviceraum
Der Ruhe- und Serviceraum A 028 (mit W-LAN Zugang, Arbeitsrechner mit Braille­zei­­le, Multifunktionsgerät zum Scannen für Literatur für Blinde, zum Kopieren und Drucken, Ruhe-Sitzgruppe, Stahlschrank zur Aufbewahrung von Hilfsmitteln, Kühl­schrank für Medikamente, kostenloses SZ-Abo, Tee- u. Kaffeekocher etc.) wurde von den Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit als Arbeits-, Ruhe- und Kontaktmöglichkeit sehr gut aufgenommen. Bei Anspruch auf ein separates Prüfungs­zimmer im Rahmen des Nachteilsausgleichs wird der Raum dank der guten Koopera­tion zwischen Beratungsstelle und Prüfungsämtern der LMU inzwischen sehr häufig für Prüfungen genutzt.
 
9. Unterstützende Begleitung der IBS
Die IBS (Interessensgemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender der LMU) ist ein offener Gesprächskreis für alle Interessent/innen mit und ohne Handicap. Ziel ist der gemeinsame Austausch von Erfahrungen, das Besprechen von Problemen und das Ansprechen aktueller Themen im Zusammenhang mit dem Studium behin­derter und chronisch kranker Studierender an der LMU München.
Mit Steffen Erzgraber als Moderator traf sich die IBS am Mittwoch, den 19. Januar, am Dienstag, den 17. Mai, am Mittwoch, den 13. Juli und am Mittwoch, den 26. Ok­to­ber 2011 im Ruhe- und Serviceraum A 028.

10. Einzelberatung von Studierenden
Die Einzelberatung von behinderten und chronisch kranken Studierenden und Studien­interessent(inn)en (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) nimmt auch zeitlich einen großen Raum ein. Insgesamt lässt sich in der Beratungstätigkeit eine Zunahme psy­chisch erkrankter Ratsuchender feststellen. Diese Beobachtung deckt sich auch mit der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, wonach 19% der befragten Stu­die­ren­den eine gesundheitliche Schädigung angaben, der Anteil der Studierenden mit psy­chischen Erkrankungen (11%) hatte sich im Vergleich zu den Vorjahren signi­fikant erhöht. Die Beratung erfolgt u.a. zu zulassungsrechtlichen Fragen (Studien­ange­bot, Son­deranträge, Nachteilsausgleich), zu Fragen des Nachteilsausgleichs im Stu­dien­ver­lauf (Zeitzugaben, separate Prüfungsräume, Verlängerung der Höchststu­dien­dauer) zur Bewältigung des Studienalltags und zu Anträgen an die überörtliche So­­zial­hilfe­ver­waltung zur Finanzierung von Studienhelfern bzw. zusätzlichen be­hin­de­rungs­be­ding­­ten Hilfsgeräten.
 
11. Baumaßnahmen
a) Im sog. “Schweinchenbau” gibt es einige Aspekte, die das Studieren und Arbeiten er­heblich erschweren und kurz- bzw. mittelfristig einer konstruktiven Lösung bedür­fen. Deshalb fand am 15.2.2011 eine Begehung des Gebäudes in der Leopold­straße 13 zu­­sam­­men mit Hr. Ritter, Hr. Sporrer (Universitätsbauamt) und Hr. Herr­mann (Haus­meister) statt. Zugesagt wurden:
- Neue Keramik mit Tiefspülern in allen Behinderten-Toiletten, eine Wand- und Bo­den­­­renovierung erfolgt später
- Euroschließzylinder in einzelnen Toiletten
- Die Schwellen der Eingänge werden erniedrigt
- Haus 3 bekommt einen elektrischen Türöffner zusätzlich
- Hinweise und Kennzeichnung der Eingangstüren wird verbessert.
 
b) Pünktlich zu Beginn des SS 2011 sind weitere Hörsäle der LMU mit dem leistungs­star­­ken Infrarot Stereo Hörsystem ausgerüstet worden.
- Große Aula E 120 im Hauptgebäude
- Hörsaal B 006 im Hauptgebäude
- Hörsaal B 051 und B 052, Theresienstr. 37-41
Bisher wurden damit bereits ausgestattet:
- Audimax A 030 im Hauptgebäude
- Hörsaal B 101 im Hauptgebäude
- Hörsaal B 201 im Hauptgebäude
- Hörsaal 2 U01 in der Leopoldstraße 13
Darüber hinaus stehen vier Sets einer neuen mobilen Funkhöranlage für hörbehinderte Studierende (mobiles Comfort Digisystem Microphone Combo DM-30 und Micropho­ne DM 10) zur Ausleihe zur Verfügung, um auch in kleineren Lehrveranstaltungen und Diskussionsrunden eine barrierefreie Teilhabe zu ermöglichen.
 
c) Da erstmals nun auch eine Rollstuhlfahrerin das Studium der Turkologie aufnehmen will, fand am 6. Oktober 2011 eine Begehung des Institutsgebäudes Veterinärstr. 1 zu­sam­­men mit Prof. Neu­­mann, Prof. Kaplony (Turkologie) und Hr. Sporrer (Universi­täts­­­bau­amt) zwecks Maßnahmen zur Barrierefreiheit statt (u.a. Installation von Rampe, Auf­­zug, Behinder­ten­­toi­let­ten).
 
12. Verschiedene Tätigkeiten
- Begehung von Vorlesungs- und Institutsräumen mit Mobilitätsbehinderten zur Ver­bes­serung des Zugangs
- Vermittlung barrierefreier Park- und Stellplätze innerhalb der LMU
- Erwirken von Hörsaalverlegungen bei Barriereproblemen
- Laufende Aktualisierung und Verbesserung der Internetplattform Barrierefrei Stu­die­ren und der Merkblätter mit Informationen für Behinderte zum Studium an der LMU.
- Erstellung von Informationsmaterialien, Info-CD, Info-Flyer, Pflege von Schaukästen in­­nerhalb des Universitätsgeländes und der Mensa.
 
13. Zukünftige Projekte
Die LMU birgt immer noch Tücken für behinderte Studierende, die es aus dem Weg zu räumen gilt. Dies bezieht sich sowohl auf bauliche Barrieren als auch auf Schwierig­keiten in der barrierefreien Zugänglichkeit zu Studien- und Infor­ma­tionsmaterialien. Sorgen bereiten den Behindertenbeauftragten auch die Wahrung der Chancengleichheit behinderter und chronisch kranker Studierender im Hinblick auf weitere Umstruktu­rie­r­ungen im Hochschulbereich (z.B. die Gleichstel­lung von Behin­derten bei Zulas­sungs­verfahren zu neuen Studiengängen mit Erwartung von Mobilität und Auslands­prak­ti­ka).
Wir bedanken uns im Namen aller behinderten Studierenden bei der Zentralwerkstatt der LMU für die prompte und kooperative Realisierung unserer Verbesserungs­vor­schlä­ge Räumlichkeiten und Zugänglichkeit betreffend, beim Pressereferat der LMU für die Veröffentlichung unserer Veranstaltungstermine sowie bei der Universi­täts­ver­wal­­tung für die Bereitstellung von Mitteln für die Durchführung der Veran­staltungen.

München, 27.01.2012