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finden Sie direkt auf unserer Webseite oder über die Startseite der LMU (Stichwort "Studium" und dann unter "Beliebte Links": Barrierefrei studieren)! |
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten |
| Ich bin schwerbehindert bzw. chronisch krank und möchte an der LMU München studieren. Wo, wann und wie bewerbe ich mich? |
Für Fragen einer allgemeinen
Studienberatung oder zur Bewerbung bzw. Zulassung (z.B. Härtefallantrag) wenden
Sie sich bitte an die Beraterin für behinderte/chronisch kranke Studierende der
Zentralen Studienberatung, Irene Mosel (irene.mosel@lmu.de,
T. 2180-1367, Sprechzeiten Di, Mi, Do, bitte Terminvereinbarung), sie ist auch für
behinderte oder chronisch kranke Studienbewerber(innen) und Abiturient(inn)en
zuständig. Internetportal und Newsletter unter www.lmu.de/barrierefrei |
Ich studiere an der LMU und bin schwerbehindert bzw. chronisch krank. An wen kann ich mich mit meinen Problemen wenden? |
Kommen
Sie am besten bei mir vorbei, meine Sprechstunde ist Mi
14:30 - 16:00 (Dr. Christoph Piesbergen, Leopoldstr. 13, Zi. 3308, ohne Voranmeldung). Wenn Sie zu dieser Zeit nicht kommen
können, dann vereinbaren wir einen anderen Termin. Telefonisch
erreichen Sie mich am
besten Di - Do spätnachmittags oder zu meiner Sprechzeit im Büro (T.
089-2180-5177). Sollten Sie mich nicht erreichen, können Sie sich auch an meine Stellvertreterin, Dr. Gabriele Wimböck
(Sprechzeit Di 14 - 15, T. 089-2180-6306) wenden.
Bei allen Angelegenheiten rund ums Studium mit Handicap (Hilfe im universitären Alltag, Nachteilsausgleich, Fachwechsel, Studien- und Prüfungsprobleme, Studienorganisation, Beratung zu Studienbeiträgen, Zugang zum Ruhe- und Serviceraum A 028 o.ä.) unterstützt Sie die Beraterin für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Zentralen Studienberatung Irene Mosel (irene.mosel@lmu.de, T. 2180-1367, Di, Mi, Do, bitte Terminvereinbarung). Bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen (z.B. Studienfinanzierung, Darlehen, Wohnen o.ä.) wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk München. |
| Ich bin an der LMU angestellt und schwerbehindert bzw. chronisch krank. Wohin kann ich mich mit meinen Problemen wenden? | Für Bedienstete der LMU ist die Behindertenbeauftragte Frau Eva Krijger (T. 2180-3231) zuständig. |
| Ich muss mich aus gesundheitlichen Gründen für ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Wohin kann ich mich wenden? | Für
Fachwechsel, Befreiungsanträge von Studienbeiträgen,
Rückmeldung und Beurlaubung vom Studium ist die Studentenkanzlei
zuständig: Universitätshauptgebäude,
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer 137/1 bis 2 /EG, Tel.:
(089)-2180-9000 (Studieninformationszentrum SIS, Mo - Do 9-12 und 13-16
Uhr, Fr. 9-12 Uhr). Öffnungszeiten der Kanzlei: Mo, Di, Mi, Fr
8:30 - 12 (Wartemarkenausgabe bis 11:30), Do 13:30 - 15:30
(Wartemarkenausgabe bis 15:00), Schwerbehinderte haben Vorrang. Die
Urlaubssemester werden übrigens nicht auf die Studiendauer
angerechnet, allerdings dürfen Sie während dieser Zeit auch keine Prüfungen oder prüfungswerte Leistungen ablegen. |
| Ich bin schwerbehindert bzw. chronisch krank und habe eine Klausur bzw. Prüfung endgültig nicht bestanden. Kann man das auch nachträglich wieder rückgängig machen? |
Nein, leider nicht. Auch wenn
Sie schwerbehindert oder chronisch krank sind gilt: einen Antrag auf
Nachteilsausgleich müssen Sie immer vor der Prüfung oder Klausur gestellt
haben. Diesen Antrag sollten Sie am besten gleich zu Beginn des Studiums stellen.
Die Formulare hierzu erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung für
Behinderte und chronisch Kranke (Termine unter www.lmu.de/barrierefrei) und
bei den Behindertenbeauftragten direkt. |
Was für Arten von Nachteilsausgleich gibt es und wie bekomme ich den? |
In
der Regel erhalten Sie auf Antrag 25% Zeitzugabe auf zeitabhängige Studien- und
Prüfungsleistungen oder prüfungswerte Leistungen. Da dies aber nicht bei allen
Behinderungsarten die optimale Lösung ist, können Sie auch (zusätzlich) einen
individuellen Nachteilsausgleich beantragen (z.B. Umwandlung von schriftlicher
auf mündliche Prüfung oder umgekehrt, Nutzung von Schreibhilfen, etc). Nach
Genehmigung durch das Prüfungsamt oder die Studiendekane erhalten Sie ein Schreiben, das Sie dem jeweiligen
Dozenten rechtzeitig vor der Prüfung zeigen sollen. Dieses Schreiben
berechtigt Sie zur Inanspruchnahme des jeweiligen Nachteilsausgleichs und
enthält zur Wahrung Ihrer Privatsphäre keine Diagnosen oder weitere persönliche
Angaben mehr. |
| Kann ich von den Studiengebühren befreit werden? | Ja, entweder mit Schwerbehindertenausweis (ab 50% GdB) und auch bei Behinderung/chronischer Erkrankung ohne Schwerbehindertenausweis (dann mit fachärztlichem Gutachten und Stellungnahme des Studiendekans) werden Sie auf Antrag von den Studienbeiträgen befreit. Das Verfahren, Antragsformular, Antragsadressat und Ansprechpartner finden Sie unter: www.lmu.de/studienbeitraege |
| Kann ich länger studieren, wenn ich schwerbehindert oder chronisch krank bin? | Ja, bei absehbarer
Überschreitung der Höchststudiendauer sollten Sie sich mit
dem zuständigen Prüfungsamt oder Studiendekan in Verbindung
setzen. In der Regel werden Studienzeitverlängerungen
gewährt, aber nicht präventiv oder "auf Vorrat", d.h. Sie
bekommen im Semester der vorgesehenen Höchststudiendauer jeweils ein Semester mehr genehmigt, im
nächsten ev. wieder eines, usw. |
| Kriege ich auch länger Bafög, wenn ich schwerbehindert oder chronisch krank bin? |
Ja, in der Regel ist auf Antrag in diesem Fall eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich. Für Bafög und einige andere finanzielle Förderungsmöglichkeiten ist das Studentenwerk München zuständig. |
| Ich muss in meinem Studiengang auch ein Außenpraktikum machen. Gibt es da spezielle Förderprogramme und Erleichterungen für mich? | Ja, seit 2006 bietet das Europäische Parlament ein spezielles
Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen. Die bezahlten
Praktika dauern fünf Monate. Sie stehen sowohl Absolventen und
Absolventinnen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als
auch Menschen offen, deren Qualifikation unterhalb des Hochschulniveaus
liegt. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular. Übrigens können Sie im Rahmen des Nachteilausgleichs auch eine Verkürzung der Praktikumszeit beantragen. |
| Gibt es (im Internet) einen Plan für barrierefreie
Zugangsmöglichkeiten der Hörsäle an der LMU? |
Ja, in einem fortlaufenden Verfahren werden derzeit neue webbasierte Gebäudeübersichten mit der Kennzeichnung der Barrierefreiheit erstellt, siehe: Gebäudeübersichten der LMU. Bis zur Fertigstellung weiterer neuer webbasierter Gebäudeübersichten finden Sie die bisherigen Hinweise noch in schriftlicher Form im Dokument "Barrierefrei durch die Universität München". |
| Wie bekomme ich eine behindertengerechte bzw. barrierefreie Wohnung? |
Das Studentenwerk München verfügt über eine Anzahl behindertengerecht ausgestatteter Wohnheimplätze.
Hierfür können Sie sich (auch schon vor Studienbeginn) bewerben und
auch für reguläre Zimmer in Wohnheimen des Studentenwerks einen Härtefallantrag stellen. |
Bericht der Beauftragten für behinderte
und chronisch kranke Studierende an der LMU für 2011
Dr. C.
Piesbergen (Behindertenbeauftragter), Dr. C. Winkler (Stellvertreter bis 9/11),
Dr. G. Wimböck (Stellvertreterin ab 10/11),
I. Mosel (Behindertenberaterin der ZSB)
Aufstellung der Aktivitäten